Was kann eine Ernährungsberatung leisten?
Viele Betroffene fühlen sich mit der Diagnosestellung Nahrungsmittelallergie oder -intoleranz alleine gelassen.
Was können sie überhaupt noch essen? In welchen Lebensmitteln sind welche Inhaltstoffe enthalten, die Beschwerden verursachen können?
Denn einerseits: Das ständig steigende Angebot von Fertiggerichten durch die Lebensmittelindustrie stellt für Betroffene ein großes Problem dar. Denn Fertignahrung und Fastfood enthalten oft eine unüberschaubar große Menge an Zutaten und Zusatzstoffen.
Und andererseits: Durch die Diagnose wird die individuelle Lebensmittelauswahl plötzlich erheblich eingeschränkt. Das verunsichert Betroffene zusätzlich.
In beiden Fällen kann die e.a.t. Ernährungsberatung Antworten auf die wesentlichen Fragen geben: Wie ernähre ich mich noch gesund? Was kann ich noch essen? Worauf sollte ich zum Beispiel beim Einkauf, bei der Lebensmittelauswahl oder beim Restaurantbesuch achten?
Das Ziel der Ernährungsberatung in diesen Fällen ist die Verbesserung der Lebensqualität: durch individuelle und umfassende Informationen rund um die Problamtik und praktische Schulungen zur Ernährungsumstellung.
Bei Vorlage eines Attestes durch den behandelnden Arzt wird die Gebühr für die Ernährungsberatung nach § 43 StgB von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst beziehungsweise vollständig erstattet.